REGELN UND NORMEN in der Therapiegruppe

  • Soziale Verantwortung in der Gruppentherapie:
    • Vorsichtig mit Kritik umgehen: Kritik an der Sache und nicht an der Person. Verzicht auf Beleidigungen
    • Darauf achten, wie es dem anderen geht.
    • Sich NICHT bremsen, wenn Sie bemerken, dass Sie sich selbst zu häufig oder zu lange in den Mittelpunkt der Therapiegruppe stellen. Der Gedanke, "ich müsste den anderen ebenso viel Zeit lassen" ist hier Mindfucking, d.h. psychologische Abwehr. Einfach merken und weitermachen!
    • Gegenseitige Rücksichtnahme: z.B. andere in der Therapiegruppe
    • Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
    • Die Leitlinie trennt einzelne Fahrstreifen voneinander. Sie darf zum Überholen oder zum Ausweichen vor Hindernissen überfahren werden, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden.
  • Umgang mit starker emotionaler Betroffenheit: „Gefühle und Weinen sind erlaubt in der Therapiegruppe
  • Regelung der Verhaltensexzesse: keinerlei Gewalt ist in der Therapiegruppe erlaubt (weder körperlich noch verbal)
  • Die Therapie beginnt dort, wo die Klarheit endet.
  • Die Therapie stellt Anforderungen an den Teilnehmerinnen der Therapiegruppe. Sie dient nicht der Stabilisierung des kranken Systems.
  • Direkt ansprechen, nicht über Dritte in der Therapiegruppe.
  • Es geht um das Bearbeiten (Bezug auf Gefühle), nicht um das „Erzählen“ von Inhalten.
  • In Kontakt mit den anderen in der Gruppe bleiben. Sich für die anderen Teilnehmer der Therapiegruppe interessieren, wenn sie an der Reihe sind.
  • Jeder Teilnehmer der Therapiegruppe übernimmt Verantwortung dafür, was er /sie selbst aus dieser Stunde macht.
  • Offenes Mitteilen des eigenen Erlebens.
  • Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit der Teilnahme an der Gruppentherapie.
  • Freie Interaktion
  • Schweigepflicht.
  • Paarbildung innerhalb der Therapiegruppe ist erlaubt.
  • Verzichten auf sich gleich verteidigen. Stattdessen, Rückmeldungen in der Therapiegruppe wirken lassen.

 

Mitgliedschaften: