Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte
Freie Therapieplätze in meinen Praxen
Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass in meinen Privatpraxen in Hamburg-Altona-Ottensen und Plön Holstein aktuell freie Plätze für neue Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen.
Informationen für gesetzlich Versicherte:
- Als gesetzlich versicherte Person haben Sie die Möglichkeit, bei fehlenden Therapieplätzen im Regelversorgungssystem eine Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse zu beantragen. Gerne möchte ich Sie auf folgende hilfreiche Informationsquellen hinweisen, die Sie bei diesem Prozess unterstützen:
https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/
https://kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen
So gehen Sie vor:
- Sobald Sie von Ihrer Krankenkasse eine schriftliche Genehmigung zur Kostenübernahme für die vier probatorischen Sitzungen erhalten haben, können Sie meine Rechnungen bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zur Erstattung einreichen.
- Bitte beachten Sie, dass in meinen Privatpraxen grundsätzlich eine Behandlung auf Selbstzahlerbasis erfolgt.
Kontaktaufnahme:
- Für eine Terminanfrage senden Sie mir bitte gerne das Anfrageformular über meine Webseite zu. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen.
Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!