Erstgespräch
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Erstkonsultation, Psychotherapeutische Sprechstunde und Anliegenklärung
Diese Sitzung dient der fachlichen Klärung und Vorbereitung einer Zusammenarbeit im Rahmen von ambulanter Psychotherapie oder Beratung & Coaching. Beide Leistungsbereiche werden gleichrangig angeboten und unterscheiden sich hinsichtlich Zielsetzung, rechtlichem Rahmen und Indikationslage. Die Sitzung ermöglicht eine strukturierte Einschätzung des Anliegens, eine erste diagnostische oder beratungsbezogene Einordnung sowie eine fachlich begründete Empfehlung für das weitere Vorgehen.
Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und bietet einen ersten Überblick über die aktuelle Belastungssituation, die Veränderungsbereitschaft und die Passung zwischen Anliegen und Angebot. Bei Anliegen im Rahmen von Psychotherapie dient es unter anderem der Einschätzung, ob eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt ist, ob eine verhaltenstherapeutische Arbeitsweise geeignet erscheint, und ob eine tragfähige Zusammenarbeit aufgebaut werden kann. Auch bei Anliegen im Rahmen von Beratung & Coaching werden Zielrichtung, Motivation und Kooperationsbereitschaft gemeinsam reflektiert. Voraussetzung für jede Form der Zusammenarbeit ist eine hohe Veränderungs- und Arbeitsmotivation sowie die Bereitschaft, die gesamte Entwicklungsarbeit eigenverantwortlich zu leisten. Die Praxis bietet hierfür eine strukturierte, professionelle Begleitung – die eigentliche Veränderung findet im Alltag statt.
Folgende Inhalte werden in der Sitzung verbindlich mündlich wiederholt, nachdem der Interessent über das Anfrageformular auf der Webseite Kontakt aufgenommen und anschließend per E-Mail den Anmeldebogen erhalten, gelesen, elektronisch unterzeichnet und an die Praxis zurückgesendet hat:
– Aufklärungspflicht: beidseitiger Datenschutz und Schweigepflicht, Honorar nach GOÄ bzw. Privatvertrag, Selbstzahlung auf allen Fällen, Ausfallhonorar bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen, Kommunikationsregeln (zum Beispiel E-Mail ausschließlich für organisatorische Zwecke, keine therapeutischen oder persönlichen Inhalte), rechtliche Abgrenzung zwischen Psychotherapie und Beratung & Coaching, Hinweis auf die strukturierte Arbeitsweise mit Zielorientierung, verbindlicher Prozessarbeit und Aufgaben zwischen den Sitzungen
– Ausschluss akuter Krisen: Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung ist eine ambulante psychotherapeutische Versorgung in dieser Praxis nicht möglich. In solchen Fällen muss stattdessen eine medizinische Notfallambulanz oder eine psychiatrische Klinik aufgesucht werden
– Erste Eindrücke für eine diagnostische Einschätzung bei psychotherapeutischem Bedarf: Erhebung aktueller Beschwerden und Belastungsfaktoren, orientierende Einschätzung gemäß ICD zur Feststellung einer möglichen Indikation für Psychotherapie
– Anliegenklärung bei Beratung & Coaching: Strukturierte Erfassung persönlicher, beruflicher und zwischenmenschlicher Themen ohne Krankheitswert, mit dem Ziel einer gemeinsamen Einschätzung von Zielsetzung, Arbeitsweise und Veränderungs- und aktive Prozessbereitschaft
– Versorgungsorientierung: Information über Psychotherapie sowie über Beratung & Coaching, Empfehlung geeigneter Angebote oder Hinweise auf weiterführende Möglichkeiten bei fehlender Indikation
Diese Sitzung ist keine Behandlung, sondern der Einstieg in eine strukturierte, arbeitsbezogene Klärung und Zusammenarbeit.
Kontakt Egon Molineus
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