Erstgespräch & Probatorische Sitzungen

Das Erstgespräch und die Probatorischen Sitzungen dauern 50 Minuten.
Die probatorischen Sitzungen dienen:
- zu einer diagnostischen Klärung des Krankheitsbildes
- zur Indikationsstellung (Ist im konkreten Fall überhaupt eine Psychotherapie angezeigt? Welches ist für dieses Individuum mit diesem spezifischen Problem die effektivste Behandlung, durch wen und unter welchen Umständen?)
- zur Eignung der Patientin für die Verhaltenstherapie
- zur Klärung der eigenen Veränderungs- und Therapiemotivation des Patienten
- zur Klärung der Kooperationsfähigkeit der Patientin mit diesem Psychotherapeuten
- zur Klärung der Beziehungsfähigkeit der Patientin mit diesem Psychotherapeuten
- zur Abschätzung der persönlichen Passung zwischen Patient und Therapeuten zum Aufbau eines therapeutischen Arbeitsbündnis
Das Erstgespräch ist eine Miniprobatorische Sitzung, die einen ersten Überblick in die oberen Ziele gewährt.