Erstgespräch & Probatorische Sitzungen

Das Erstgespräch und die Probatorischen Sitzungen dauern 50 Minuten.

Die probatorischen Sitzungen dienen:

  • zu einer diagnostischen Klärung des Krankheitsbildes
  • zur Indikationsstellung (Ist im konkreten Fall überhaupt eine Psychotherapie angezeigt? Welches ist für dieses Individuum mit diesem spezifischen Problem die effektivste Behandlung, durch wen und unter welchen Umständen?)
  • zur Eignung der Patientin für die Verhaltenstherapie
  • zur Klärung der eigenen Veränderungs- und Therapiemotivation des Patienten
  • zur Klärung der Kooperationsfähigkeit der Patientin mit diesem Psychotherapeuten
  • zur Klärung der Beziehungsfähigkeit der Patientin mit diesem Psychotherapeuten
  • zur Abschätzung der persönlichen Passung zwischen Patient und Therapeuten zum Aufbau eines therapeutischen Arbeitsbündnis

Das Erstgespräch ist eine Miniprobatorische Sitzung, die einen ersten Überblick in die oberen Ziele gewährt.